ABGB § 1172, § 1295 Abs 1
PHG § 1 Abs 1, § 5
Ob ein Verlag für inhaltliche Fehler seiner Druckwerke im Rahmen der Produkthaftung einzustehen hat, bleibt offen; Produkthaftung kommt jedenfalls nur für Körper- oder Sachschäden, nicht jedoch für reine Vermögensschäden in Betracht (wie hier: Kosten durch einen Prozessverlust, der auf einen Fehler in einer Fristentabelle des „Österreichischen Juristenkalenders“ zurückzuführen ist).