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Nachträgliche Prüfung einer bereits aufgehobenen Unterbringung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/233Zak 2007, 134 Heft 7 v. 24.4.2007

UbG §§ 18, 19 Abs 1

Eine bereits aufgehobene Unterbringung kann im Verfahren nach dem UbG ohne zeitliche Schranken nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden; dass die Unterbringung noch vor der gerichtlichen Erstanhörung beendet wurde, ändert nichts.

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