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Vertretungslegitimation des Bewohnervertreters erlischt mit Tod des Bewohners

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/232Zak 2007, 133 Heft 7 v. 24.4.2007

HeimAufG §§ 8, 16

Die Vertretungslegitimation eines Bewohnervertreters iSd § 8 HeimAufG erlischt mit dem Tod des Bewohners. Daher ist ein vom Bewohnervertreter erst nach dessen Tod erhobenes Rechtsmittel unzulässig.

OGH 1. 2. 2007, 9 Ob 148/06i

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