vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtliche Exekution von Bescheiden - Beilage des Bescheides samt Rechtskraftbestätigung

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2007/210Zak 2007, 119 Heft 6 v. 3.4.2007

EO § 1 Z 12, § 1 Z 13, § 54 Abs 2, § 78

ZPO §§ 6, 235 Abs 5

Seit der EO-Nov 2005 (seit 1. 9. 2005) reicht es aus, den Inhalt des Exekutionstitels in den Exekutionsantrag aufzunehmen, wenn der betreibende Gläubiger den Titel selbst ausgestellt hat. Diese Privilegierung gilt nur für Rückstandsausweise, nicht jedoch für förmliche Bescheide von Verwaltungsbehörden. Ein von den Gerichten zu vollstreckender Bescheid muss daher dem Exekutionsantrag weiterhin samt Bestätigung der Rechtskraft angeschlossen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte