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Keine Parteistellung des Vertragspartners im Vertragsgenehmigungsverfahren

RechtsprechungErbrechtZak 2007/196Zak 2007, 114 Heft 6 v. 3.4.2007

AußStrG nF: § 2 Abs 1 Z 3, §§ 174, 175

ABGB § 810 Abs 2, §§ 811, 812, 813

Unter den materiellen Parteibegriff des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG nF fallen nur jene Personen, die in ihrer - in der jeweiligen Verfahrensart - rechtlich geschützten Stellung unmittelbar berührt werden.

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