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Heimvertrag - Pauschalsatz für die Rückvergütung bei Abwesenheit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/153Zak 2007, 92 Heft 5 v. 20.3.2007

KSchG § 27d Abs 1 Z 6, § 27f

Eine Aufschlüsselung des Entgelts im Heimvertrag auf Unterkunft, Verpflegung, Grundbetreuung, besondere Pflegeleistungen und Zusatzleistungen entspricht den Anforderungen des § 27d Abs 1 Z 6 KSchG. Eine noch weitergehende Aufgliederung (zB in Miete, Energie-, Versicherungs- und Instandhaltungskosten) ist nicht erforderlich.

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