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Freiheitsbeschränkung durch das Versperrthalten der Eingangstüre des Heimes?

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/152Zak 2007, 92 Heft 5 v. 20.3.2007

HeimAufG § 3 Abs 1, § 4

Im Versperrthalten der Eingangstüre des Heimes während der Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) liegt jedenfalls keine unzulässige Freiheitsbeschränkung, solange der Bewohner die Möglichkeit hat, sich die Türe von einem anwesenden Betreuer aufsperren zu lassen.

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