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Popp, Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, wobl 2007, 2.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2007/137Zak 2007, 80 Heft 4 v. 1.3.2007

Der Beitrag behandelt die Regelungen des EAVG (siehe auch Zak 2005/114), das Verkäufer bzw Bestandgeber von Gebäuden und Nutzungsobjekten verpflichten wird, bei Vertragsabschluss über den Normenergieverbrauch zu informieren.

Das EAVG tritt spätestens am 1. 1. 2008 in Kraft; die für ein früheres Inkrafttreten erforderlichen verwaltungsrechtlichen Regelungen wurden bisher noch nicht in allen Bundesländern erlassen.

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