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Riepl, Die „neue" Rechtzeitigkeit von gerichtlichen Aufkündigungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG nach der WRN 2006, immolex 2007, 40.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2007/135Zak 2007, 80 Heft 4 v. 1.3.2007

Abweichend von Prader/Kuprian (immolex 2006, 307) ist der Autor der Ansicht, dass die neue Regelung in § 33 Abs 1 MRG, nach der verspätete Kündigungen nicht mehr wirkungslos sind, sondern für den nächstmöglichen Termin wirken, nicht nur für - jetzt dem Mieter mögliche - außergerichtliche, sondern auch für gerichtliche Kündigungen gilt. Im Fall einer verspäteten Kündigung habe das Gericht deshalb von Amts wegen ein Verbesserungsverfahren zur Richtigstellung des Kündigungstermins einzuleiten.

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