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Schadenersatzklagen wegen hoheitlicher Akte sind keine „Zivilsachen“

RechtsprechungInternationalZak 2007/132Zak 2007, 79 Heft 4 v. 1.3.2007

EuGVÜ: Art 1

Schadenersatzansprüche gegen einen Staat, die aus der Ausübung von Hoheitsgewalt abgeleitet werden (hier: Massaker der deutschen Wehrmacht an Zivilpersonen während des Zweiten Weltkriegs), fallen nicht in den Anwendungsbereich des EuGVÜ.

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