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Tierarzt - Umfang der Pflicht zur Nachbetreuung bzw Nachkontrolle

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/127Zak 2007, 77 Heft 4 v. 1.3.2007

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Der Tierarzt schuldet aus dem Behandlungsvertrag die Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden Maßnahmen, unter Umständen auch eine Nachbetreuung bzw Nachkontrolle.

OGH 18. 10. 2006, 9 Ob 72/06p

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