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Keine Arzthaftung für „wrongful conception“

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/126Zak 2007, 77 Heft 4 v. 1.3.2007

ABGB § 1295 Abs 1

Eine Haftung des Arztes gegenüber den Eltern für die finanziellen Belastungen aufgrund der ungewollten Geburt eines gesunden Kindes (hier: mangels Aufklärung über die tatsächliche Versagerquote der von ihm durchgeführten Eileiterunterbindung) kommt nicht in Betracht.

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