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Entfall des Kindesunterhalts wegen Rechtsmissbrauchs - Erkrankung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/110Zak 2007, 71 Heft 4 v. 1.3.2007

ABGB § 140

Wenn das Kind aufgrund einer psychischen Erkrankung am Scheitern seiner Berufsausbildung kein Verschulden trifft, bleibt der Unterhaltsanspruch aufrecht. Nur im Fall eines Rechtsmissbrauchs könnte der Anspruch ausgeschlossen sein.

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