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Keine Überweisung der Rechtssache durch den OGH nach Ablehnung des Ordinationsantrags

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/91Zak 2007, 58 Heft 3 v. 13.2.2007

JN § 28

ZPO § 230a, § 261

Eine Überweisung der Rechtssache an das zuständige Gericht durch den OGH nach Abweisung des Ordinationsantrags ist nicht möglich.

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