JN § 28
ZPO § 230a, § 261
Eine Überweisung der Rechtssache an das zuständige Gericht durch den OGH nach Abweisung des Ordinationsantrags ist nicht möglich.
JN § 28
ZPO § 230a, § 261
Eine Überweisung der Rechtssache an das zuständige Gericht durch den OGH nach Abweisung des Ordinationsantrags ist nicht möglich.