AHG § 1 Abs 1
BWG § 69
Ein Kreditinstitut, das Schuldverschreibungen einer anderen, tatsächlich bereits insolventen Bank zum gewerbsmäßigen Weitervertrieb ankauft (Vertriebspartner), wird nicht als Anlegerin von den Vorschriften über die Bankenaufsicht geschützt und kann deshalb aus der Unterlassung von Aufsichtsmaßnahmen keine Amtshaftungsansprüche ableiten.