vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UN-Kaufrecht - keine Rügeobliegenheit bei dem Verkäufer bekannten Mängeln

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/82Zak 2007, 55 Heft 3 v. 13.2.2007

UN-K: Art 40

Wenn der Verkäufer dem Käufer den Mangel nicht spätestens bei Übergabe der Ware offenbarte, obwohl er ihn kannte oder kennen musste, kann er sich gemäß Art 40 UN-K nicht auf die unterlassene Mängelrüge berufen. Eine spätere Mitteilung des Mangels löst keine Rügeobliegenheit des Käufers aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte