ABGB § 1041
ZPO § 568
Nach Beendigung des Hauptmietvertrags hat der Vermieter gegen den Untermieter, der die Wohnung weiterhin benützt, einen Verwendungsanspruch und kann von ihm deshalb ein Benützungsentgelt verlangen.
ABGB § 1041
ZPO § 568
Nach Beendigung des Hauptmietvertrags hat der Vermieter gegen den Untermieter, der die Wohnung weiterhin benützt, einen Verwendungsanspruch und kann von ihm deshalb ein Benützungsentgelt verlangen.