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Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum - Löschung von Zwischeneintragungen

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/78Zak 2007, 53 Heft 3 v. 13.2.2007

WEG § 40 Abs 4

GBG § 57 Abs 1

Jeder einzelne Wohnungseigentümer alleine kann - nachdem sein Wohnungseigentumsrecht im Rang einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG eingetragen wurde - die Löschung nachrangiger Grunddienstbarkeiten (Zwischeneintragungen) beantragen. Da eine Dienstbarkeit immer nur am gesamten Grundbuchkörper bestehen kann, muss der Antrag auf die Löschung hinsichtlich der gesamten Liegenschaft gerichtet sein.

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