Anknüpfend an „Praxistipps zur Berufung“, Zak 2006, 346, wird im vorliegenden Beitrag die Revision kurz vorgestellt. Im Vordergrund steht die Behandlung der Zulässigkeit, die in der Praxis immer noch vielfach Schwierigkeiten bereitet. Ein weiterer Beitrag zum Rekurs in einem der nächsten Hefte wird die Darstellung des Rechtsmittelverfahrens abrunden.
1. Zulässigkeit
1.1. Jedenfalls unzulässige Revision
Die Revision ist in folgenden Fällen jedenfalls unzulässig: