Nach der Vorabentscheidung EuGH C-370/05 , Festersen verstößt es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks von einem ständigen Wohnsitz auf dieser Liegenschaft abhängig zu machen. Das Verfahren betraf das dänische Grundverkehrsrecht, das den Erwerber - mit restriktiv gehandhabten Ausnahmen - verpflichtet, auf dem erworbenen Grundstück binnen sechs Monaten und für eine Dauer von mindestens acht Jahren einen Wohnsitz zu begründen; ab einer Fläche von mehr als 30 ha muss das Grundstück auch selbst bewirtschaftet werden.