Abweichend von älteren Vorentscheidungen sah der deutsche BGH in der E XII ZR 79/04 in der vom anzuwendenden fremden Recht angeordneten Unscheidbarkeit der Ehe einen Verstoß gegen den ordre public, sofern die Rechtssache einen ausreichenden Inlandsbezug aufweist. Vor staatlichen Gerichten unscheidbare Ehen gibt es nach Darstellung des Gerichtshofs weltweit nur mehr in Andorra, der Dominikanischen Republik, Malta, den Philippinen, dem Vatikanstaat sowie in jenen - hauptsächlich islamischen - Staaten, deren Rechtsordnungen bei Angehörigen christlicher Minderheiten auf das kanonische Recht verweisen (hier: Syrien).