Umfassende Aktivitäten des Gesetzgebers seit Erscheinen der Vorauflage 2000 - etwa die Zivilverfahrensnovellen 2002 und 2004 und weitreichende Änderungen des Europäischen Zivilprozessrechts - mussten in der dritten Auflage des „Rechberger Kommentars“ berücksichtigt werden. Das Inkrafttreten des SchiedsRÄG 2006 erforderte eine völlige Neubearbeitung des Schiedsverfahrens. Das bewährte Autorenteam blieb erhalten und wurde um einen Bearbeiter erweitert.