ZPO § 43
ABGB §§ 1415 , 1419
Eine als Tilgung gedachte Teilzahlung auf sein Bankkonto in einer im Verhältnis zur Gesamtschuld nicht geringfügigen Höhe darf der Gläubiger nicht zurückweisen; sie wirkt teilweise schuldbefreiend.
ZPO § 43
ABGB §§ 1415 , 1419
Eine als Tilgung gedachte Teilzahlung auf sein Bankkonto in einer im Verhältnis zur Gesamtschuld nicht geringfügigen Höhe darf der Gläubiger nicht zurückweisen; sie wirkt teilweise schuldbefreiend.