Der Beitrag fasst die Rsp zur Haftung des Bauunternehmens für durch die Bauführung entstandene Schäden von Grundnachbarn zusammen. Neben dem aus den Schutzwirkungen des Bauauftrags ableitbaren vertraglichen Schadenersatzanspruch gegen das Bauunternehmen könne der Geschädigte verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ansprüche gegen den Bauherrn geltend machen (siehe auch jüngst 1 Ob 153/07t = Zak 2007/652, 375). Um eine Regresspflicht gegenüber dem Bauherrn zu vermeiden, sollten Bauunternehmen die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Nachbargebäuden auch ohne offenkundige Hinweise selbstständig prüfen und den Bauherrn warnen.