Der Beitrag behandelt die Möglichkeiten zur Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kind und dem neuen Lebensgefährten bzw Ehegatten des obsorgeberechtigten Elternteils. Ein Stiefvater könne durch Adoption oder durch ein durchbrechendes Vaterschaftsanerkenntnis die rechtliche Stellung eines Elternteils erlangen. Beides setze die Zustimmung des leiblichen Vaters voraus. In der Berufung auf dessen menschliche Verbundenheit mit dem Kind liege idR ein gerechtfertigter Grund, die Zustimmung zur Adoption zu verweigern.