ABGB §§ 843, 1215
MRG § 27 Abs 1 Z 1
Die zwischen den Mitmietern bestehende Rechtsgemeinschaft kann keinesfalls im Weg der Zivilteilung durch gerichtliche Feilbietung des Mietrechts aufgelöst werden, wenn das Mietverhältnis in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt.