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Grundbuch - Negativbestätigung der Grundverkehrsbehörde

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/739Zak 2007, 434 Heft 22 v. 18.12.2007

GBG § 94

K-GVG: § 20 Abs 1

Wie ein Genehmigungsbescheid muss auch eine Negativbestätigung der Grundverkehrsbehörde mit einer Rechtskraftbestätigung versehen sein, um die Eintragung des Rechtserwerbs im Grundbuch zu ermöglichen. Dass die Rechtskraft der Negativbestätigung im Landes-Grundverkehrsgesetz (hier: § 20 Abs 1 K-GVG) nicht ausdrücklich als Eintragungsvoraussetzung angeführt ist, kann daran nichts ändern.

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