EO § 382a Abs 2
Die Erhöhungsbeträge nach § 8 Abs 3 FLAG („Mehrkindstaffel“) gehören nicht zum „Grundbetrag“ der Familienbeihilfe, der die Obergrenze des vorläufigen Unterhalts bildet.
OGH 26. 9. 2007, 7 Ob 178/07p
EO § 382a Abs 2
Die Erhöhungsbeträge nach § 8 Abs 3 FLAG („Mehrkindstaffel“) gehören nicht zum „Grundbetrag“ der Familienbeihilfe, der die Obergrenze des vorläufigen Unterhalts bildet.
OGH 26. 9. 2007, 7 Ob 178/07p