Zeitliche Grenzen für das Widerrufs- bzw Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften trotz fehlender oder fehlerhafter Belehrung des Konsumenten wurden in Österreich und Deutschland im Anschluss an die EuGH-E C-481/99 , Heininger/Bayerische Hypo- und Vereinsbank = ÖBA 2002/21 (weitgehend) aufgegeben (§ 355 Abs 3 BGB, § 3 Abs 1 KSchG).