ZPO §§ 31 , 477 Abs 1 Z 4
EO § 156 Abs 2 , § 349
Anders als jene des Klagevertreters ermächtigt die für das Titelverfahren erteilte Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters nicht auch zur Vertretung im anschließenden Exekutionsverfahren.
ZPO §§ 31 , 477 Abs 1 Z 4
EO § 156 Abs 2 , § 349
Anders als jene des Klagevertreters ermächtigt die für das Titelverfahren erteilte Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters nicht auch zur Vertretung im anschließenden Exekutionsverfahren.