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Prozessvollmacht des Verpflichteten erstreckt sich nicht auf weiteres Exekutionsverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2007/24Zak 2007, 19 Heft 1 v. 16.1.2007

ZPO §§ 31 , 477 Abs 1 Z 4

EO § 156 Abs 2 , § 349

Anders als jene des Klagevertreters ermächtigt die für das Titelverfahren erteilte Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters nicht auch zur Vertretung im anschließenden Exekutionsverfahren.

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