WGG § 14
ABGB § 879 Abs 1
Auch im Anwendungsbereich des WGG kann die Erhaltungspflicht für den Durchlauferhitzer oder die Gastherme vertraglich auf den Mieter überwälzt werden. Diese Vereinbarung ist nicht sittenwidrig.
WGG § 14
ABGB § 879 Abs 1
Auch im Anwendungsbereich des WGG kann die Erhaltungspflicht für den Durchlauferhitzer oder die Gastherme vertraglich auf den Mieter überwälzt werden. Diese Vereinbarung ist nicht sittenwidrig.