HeimAufG § 16
Für den Revisionsrekurs nach Unzulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung steht dem Leiter der Einrichtung - wie beim Rekurs - eine 7-tägige Rechtsmittelfrist zur Verfügung.
OGH 18. 10. 2006, 9 Ob 103/06x
HeimAufG § 16
Für den Revisionsrekurs nach Unzulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung steht dem Leiter der Einrichtung - wie beim Rekurs - eine 7-tägige Rechtsmittelfrist zur Verfügung.
OGH 18. 10. 2006, 9 Ob 103/06x