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Revisionsrekursfrist für Heimleiter nach Unzulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/15Zak 2007, 16 Heft 1 v. 16.1.2007

HeimAufG § 16

Für den Revisionsrekurs nach Unzulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung steht dem Leiter der Einrichtung - wie beim Rekurs - eine 7-tägige Rechtsmittelfrist zur Verfügung.

OGH 18. 10. 2006, 9 Ob 103/06x

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