Mit dem 3. Sozialrechts-ÄnderungsG 2006 (BGBl I 2006/169 v 28. 12. 2006) wurden die Ausgleichszulagenrichtsätze für 2007 festgesetzt. Die Werte, die sich daraus für die Berechnung des - vom Richtsatz für allein stehende Personen abhängigen - Existenzminimums ergeben, sind bereits in Zak 2006/734 dargestellt. Existenzminimumtabellen für 2007 sind unter www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/exminbroschuere_2007.pdf abrufbar.