Der Beitrag behandelt den Prozesskostenersatz im neuen Außerstreitverfahren unter Berücksichtigung der bisher dazu ergangenen Judikatur. Ua weist der Autor darauf hin, dass die neuen Kostenersatzbestimmungen nur in Verfahren anzuwenden sind, die nach dem 31. 12. 2004 anhängig wurden bzw werden.