ABGB § 1295 Abs 1
Zu den vertraglichen Verkehrssicherungspflichten des Beförderungsunternehmens gehört es auch, die unmittelbar vor den Ein- und Ausgängen der U-Bahnstationen im Freien gelegenen Bereiche von Glatteis zu befreien.
ABGB § 1295 Abs 1
Zu den vertraglichen Verkehrssicherungspflichten des Beförderungsunternehmens gehört es auch, die unmittelbar vor den Ein- und Ausgängen der U-Bahnstationen im Freien gelegenen Bereiche von Glatteis zu befreien.