ABGB § 1295 Abs 1
Im Rahmen seiner Aufklärungspflichten muss der Arzt den Patienten vor der operativen Entfernung einer Steißbeinfistel auch darauf hinweisen, dass mehrere Methoden der Wundversorgung in Betracht kommen und diese unterschiedlich hohe Rückfallraten aufweisen.