ABGB §§ 934, 935, 1053, 1268
Das Einstellen eines Artikels auf einer Versteigerungsplattform im Internet (hier: eBay) stellt ein verbindliches Verkaufsanbot an den künftigen Höchstbieter dar, das mit der Abgabe des höchsten Gebots angenommen wird.
ABGB §§ 934, 935, 1053, 1268
Das Einstellen eines Artikels auf einer Versteigerungsplattform im Internet (hier: eBay) stellt ein verbindliches Verkaufsanbot an den künftigen Höchstbieter dar, das mit der Abgabe des höchsten Gebots angenommen wird.