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Rücktritt vom Werkvertrag vor Ablauf der Leistungsfrist

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/646Zak 2007, 373 Heft 19 v. 9.11.2007

ABGB § 918 Abs 1

Der Werkbesteller kann schon vor dem für die Fertigstellung der Leistung vorgesehenen Endtermin vom Werkvertrag zurücktreten, wenn Mängel der bisher erbrachten Arbeiten eine besondere Nachlässigkeit oder ein generelles Unvermögen des Werkunternehmers zeigen und die Aufrechterhaltung des Vertrags deshalb nicht zumutbar ist. Eine Nachfristsetzung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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