ZPO § 362 Abs 2
ABGB § 1325
Das nach einem Auffahrunfall erstellte medizinische Sachverständigengutachten ist ungenügend, wenn es Verletzungen der Halswirbelsäule unter Hinweis auf eine generelle „Harmlosigkeitsgrenze“ (keine Möglichkeit von Verletzungen bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h) ausschließt, ohne konkret auf Vorerkran-