ABGB §§ 922, 933a
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers nach § 933a ABGB für die auf der Liegenschaft vorhandenen Altlasten (hier: Kontamination des Erdreichs mit Öl) setzt zumindest das Vorliegen objektiver Verdachtsgründe auf Verkäuferseite für eine Kontaminierung voraus. Primär richtet sich der Schadenersatzanspruch auf Verbesserung.