Die Entscheidung OGH 3 Ob 92/07m = Zak 2007/624, 358 nimmt zur Verwertbarkeit von Genossenschaftswohnungen im Exekutionsverfahren Stellung. Im Ergebnis erstreckt der 3. Senat das Exekutionshindernis des § 42 Abs 4 MRG (iVm § 20 WGG) auf die Vollstreckung in den Finanzierungsbeitrag (§ 17 WGG), wobei er den Begriff der Unentbehrlichkeit mit der Finanzierbarkeit eines Wohnungswechsels gleichsetzt. Der Aufsatz stellt die Entscheidung vor und zeigt mit der Lösung des OGH verbundene Problemfelder auf.