Mit dem vor wenigen Tagen zur Begutachtung versendeten Ministerialentwurf betreffend eine Änderung des BTVG (123/ME 23. GP) sollen Lücken des Erwerberschutzes im Bauträgervertragsrecht geschlossen werden. Die Novelle soll am 1. 4. 2008 in Kraft treten und nur für nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Verträge gelten.