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Auflagen an den Jugendwohlfahrtsträger wegen Gefährdung des Kindeswohls

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/579Zak 2007, 336 Heft 17 v. 2.10.2007

ABGB §§ 176, 214 Abs 1, § 216 Abs 1

Auch dem Jugendwohlfahrtsträger als Obsorgeberechtigtem können vom Gericht bei Gefährdung des Kindeswohls gem § 176 ABGB Auflagen bzw Aufträge erteilt werden (hier: Änderung des Aufenthaltsorts des Kindes nur mit Zustimmung des Gerichts).

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