vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermutung der Mangelhaftigkeit

In aller KürzeZak 2007/538Zak 2007, 302 Heft 16 v. 18.9.2007

In zwei aktuellen Urteilen hielt der deutsche BGH fest, dass die Vermutung der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach § 476 BGB gerade auch dann anzuwenden ist, wenn der festgestellte Mangel typischerweise jederzeit aufgetreten sein kann und deshalb keinen ausreichenden Rückschluss darauf zulässt, dass er bereits bei Übergabe vorlag (§ 476 BGB entspricht - aufgrund der Umsetzung von Art 5 Abs 3 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG - der Regelung des § 924 ABGB, ist aber anders als diese auf den Kauf beweglicher Sachen durch Verbraucher beschränkt):

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte