Anders als Böhm/Graf (dazu Zak 2007/393, 220) vertreten die Autoren die Ansicht, dass es trotz der neuen OGH-Judikatur zu Mietvertragsklauseln (7 Ob 78/06f = Zak 2007/45, 34 und 1 Ob 241/06g = Zak 2007/384, 217) zulässig ist, einen Verbraucher-Mieter zum Ausmalen der Wohnung vor Rückstellung zu verpflichten. Es handle sich nämlich idR um keine Erhaltungsarbeit iSd MRG, sondern um eine Verschönerungsmaßnahme. Um die Gefahr einer Verbandsklage zu vermindern, sollten jedoch Ausnahmefälle, in denen das Ausmalen eine Erhaltungsarbeit darstellt bzw als Vor- oder Nacharbeit zu einer Erhaltungsmaßnahme erforderlich ist (zB bei baulich bedingter Schimmelbildung), ausdrücklich ausgenommen werden.