PHG § 1 Abs 1, § 5
Die Unwirksamkeit eines Produkts, das dazu dient, bestimmte Rechtsgüter vor Gefahren oder Schäden zu schützen (hier: Holzschutzmittel), stellt einen Produktfehler iSd PHG dar.
Wird aufgrund der Wirkungslosigkeit des Holzschutzmittels eine Holzfassade durch Witterungseinflüsse beschädigt, sind im Rahmen der Produkthaftung die Kosten für den Austausch bzw die Reparatur der betroffenen Holzteile zu ersetzen. Die nicht betroffenen Fassadenteile sind einzubeziehen, wenn dem Geschädigten die mit einem Teilaustausch verbundenen Farbdifferenzen nicht zuzumuten sind. Keinesfalls ersatzfähig sind die Kosten eines Neuanstrichs der Fassade, weil dies auf den - vom PHG ausgeschlossenen - Ersatz eines Schadens am Produkt selbst hinauslaufen würde.