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Wohnungseigentum - Antrag auf Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Beschlusses nicht zulässig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/515Zak 2007, 294 Heft 15 v. 4.9.2007

WEG §§ 21, 24, 52 Abs 1 Z 4, § 52 Abs 1 Z 8

Ein Antrag eines Wohnungseigentümers auf Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft ist im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nicht vorgesehen. § 52 Abs 1 Z 4 iVm § 24 Abs 6 WEG verweist nur die Anfechtung von Beschlüssen (Feststellung der Rechtsunwirksamkeit) in das Außerstreitverfahren.

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